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28. Dezember 2016

Klein, weiß und unscheinbar: Rauchwarnmelder können Leben retten

Übergangsfrist für Altbauten endet. Rauchmelder ab Januar in allen Häusern und Wohnungen Pflicht

Rauchmelder sind ab 1. Januar 2017 in allen Häusern und Wohnungen Pflicht (© Foto: Kreis Paderborn, Ulrike Sander) 
Rauchmelder sind ab 1. Januar 2017 in allen Häusern und Wohnungen Pflicht (© Foto: Kreis Paderborn, Ulrike Sander)

Wenn es brennt, merke ich das schon. Meine Nachbarn oder auch mein Hund werden mir schon rechtzeitig Bescheid geben. Dann bleibt immer noch genug Zeit, das Haus oder die Wohnung zu verlassen: Meinungen bzw. Fehleinschätzungen wie diese halten sich hartnäckig und kosten Menschen das Leben. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Durchschnittlich vier Minuten verbleiben zur Flucht ins Freie. Manchmal sogar weniger: Denn der Rauch ist schneller und lautloser als Feuer. Bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein. Deshalb sterben die meisten an einer Brandvergiftung. „Der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr. Er ist der beste Lebensretter und verschafft genug Vorsprung, um sich und die eigene Familie in Sicherheit zu bringen“, sagt Olaf Meiners, Vorsitzender der Kreisvereinigung der Schornsteinfeger. In Nordrhein-Westfalen müssen seit dem 1. April 2013 alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Bei Altgebäuden gab es eine Übergangsfrist, die jetzt zum Jahresende (31. Dezember 2016) ausläuft. Ab kommendem Jahr müssen Kinderzimmer, Schlafräume und Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. In Deutschland dürfen nur Rauchwarnmelder verkauft werden, die der DIN EN 14604 entsprechen. Beim Kauf von Rauchwarnmeldern sollte darauf geachtet werden, dass diese über langlebige Batterien verfügen (z. B. Laufzeit von 10 Jahren).

Auf den Internetseiten der Schornsteinfeger-Innung OWLstehen weitere Informationen und Verhaltenstipps zur Verfügung.

Neu ist das auch das Energielabel für alte Heizungen. Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise mit dem neuen Effizienzlabel ausgestattet. „Ab kommendem Jahr ist es Pflicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die Label anzubringen“, erläutert Meiners. „Wir machen das im Anschluss an die Feuerstättenschau. Für den Bürger entstehen dadurch keine weiteren Kosten“. Das am Heizkessel aufgeklebte Etikett informiert den Verbraucher in Form einer Ampel, wie sparsam oder wie verschwenderisch das Gerät mit Energie umgeht. Informationen über Energieberatungsangebote und Förderung soll die Austauschrate bei alten Heizungen erhöhen und Verbrauchern Energiesparpotenziale aufdecken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu Informationen auf seinen Internetseiten zusammengestellt.

Der Kreis Paderborn ist in 26 Kehrbezirke eingeteilt. Von der Bezirksregierung Detmold ist für jeden Kehrbezirk ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger übernehmen hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau oder die Abnahme von neuen oder geänderten Anlagen. Insbesondere die Begutachtung aller Feuerungsanlagen einschließlich Abgasanlagen dient dem vorbeugenden Brandschutz. Fehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden führen und damit auch Leben gefährden. Trotz der Reform im Schornsteinfegerwesen sind deshalb ausschließlich Bezirksschornsteinfeger mit dieser Aufgabe vom Gesetzgeber betraut.

 
 
 

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