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14. Februar 2017

Verdacht auf Geflügelpest in Delbrück: 200.000 Junghennen müssen vorsorglich getötet werden

Ganz schlechte Nachrichten für alle Geflügelhalter: In einem Geflügelbestand in Delbrück besteht der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Das Veterinäramt des Kreises Paderborn hat die Tötung von rund 110.000 Junghennen im Seuchengehöft angeordnet. Vorsorglich gekeult werden muss zudem sämtliches Geflügel in drei weiteren Kontaktbetrieben auf Paderborner Kreisgebiet mit insgesamt 48.000 Junghennen. Ein weiterer Kontaktbetrieb liegt auf Gütersloher Kreisgebiet mit 42.000 Junghennen. In einer Telefonkonferenz mit dem Landesumweltministerium war vereinbart worden, alles Geflügel in den insgesamt fünf Betrieben (Ausbruchs- und vier Kontaktbetriebe) zu töten, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Die rote Linie zeigt den Sperrbezirk, die blaue Linie das Beobachtungsgebiet. Beide Gebiete treten per Allgemeinverfügung in Kraft, wenn das FLI den Ausbruch mit der hoch ansteckenden Variante bestätigt - Foto: Katasteramt Kreis Paderborn 
Die rote Linie zeigt den Sperrbezirk, die blaue Linie das Beobachtungsgebiet. Beide Gebiete treten per Allgemeinverfügung in Kraft, wenn das FLI den Ausbruch mit der hoch ansteckenden Variante bestätigt - Foto: Katasteramt Kreis Paderborn

„Das hier ist das schlimmste Seuchengeschehen in Deutschland und Europa seit 30 Jahren“, sagt der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. „Bis zum 13.02.2017 wurden über 710 Fälle von HPAI H5N8 bei Wildvögeln und 69 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen und Zoos/Tierparks) gemeldet“, informiert das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Bundesinstitut für Tiergesundheit) in seiner am 13. Februar aktualisierten Risikoeinschätzung. Bis auf das Saarland seien alle Bundesländer betroffen. Mittlerweile hätten in Deutschland die Fälle bei Wildvögeln sowie bei gehaltenen Vögeln ein nie zuvor gekanntes Ausmaß angenommen. Zahlreiche europäische Staaten melden täglich neue Fälle von HPAI bei Geflügel oder Wildvögeln. Bislang sind 26 Länder betroffen. Die weitere räumliche Ausbreitung erfolge mit hoher Dynamik. Insgesamt schätzt das FLI das Risiko einer Übertragung des Erregers durch direkte und indirekte Kontakte weiterhin als hoch ein.

Der erneute Ausbruch sei für die Landwirte entmutigend. „Wir können nur gemeinsam daran arbeiten, ein weiteres Einschleppen des Geflügelpesterregers in heimische Bestände zu verhindern, bekräftigt Bornhorst. Deshalb müssten direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und heimisches Geflügel unterbunden werden. Die Aufstallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen könnten dieses Risiko minimieren, vermeldet das FLI. Eine Infizierung ist auch über verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw. möglich.

Erste Schnelltests am gestrigen Montag, 13. Februar, waren positiv. Daraufhin wurden Proben an das Chemische Veterinär- und Untersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) geschickt. Am heutigen Dienstag, 14. Februar, teilte das Labor des CVUA den Befund „H5 positiv“ mit. Ob es sich um die hoch ansteckende Variante N 8 handelt steht noch nicht fest, Das kann nur das Friedrich-Loeffler-Institut feststellen. Mit dem Ergebnis wird morgen im Spätnachmittagsbereich gerechnet. Das Kreisveterinäramt hat das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz umgehend informiert. In einer Telefonkonferenz wurde vereinbart, vorsorglich mit der Keulung der Tiere zu beginnen, so der Fachbegriff. „Wir gehen davon aus, dass wir bis in die späten Nachtstunden hinein dafür brauchen werden“, sagt Bornhorst.

Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft unterstützt das Kreisveterinäramt bei den Hygienemaßnahmen. Dazu gehört unter anderem die Reinigung, Desinfektion und Beseitigung der Tierkadaver. Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest: Das Bild zeigt die Vorbereitungen für die vorsorgliche Tötung von 200.000 Junghennen

Zum Einsatz kommt die in solchen Fällen übliche Methode der Begasung mit Kohlendioxid. Die Tierkadaver werden noch in der Nacht mit Containern zur Tierkörperbeseitigungsanstalt transportiert. Dort werden sie entsorgt. Die betroffenen Landwirte werden aus der Tierseuchenkasse entschädigt.

Per Tierseuchenverfügung wird ein Sperrbezirk mit einen Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km um den betroffenen Hof gebildet. Im Sperrbezirk befinden sich 63 Betriebe mit rund 207.000 Stück Geflügel, im Beobachtungsgebiet 270 Betriebe mit rund 563.000 Stück Geflügel. Hier finden in den nächsten Tagen klinische Untersuchungen statt, d. h. Veterinäre und weitere Tierärzte begutachten den Gesundheitszustand der Tiere. Bei Auffälligkeiten werden Proben gezogen.

Bei der verendeten Wildgans im Steinhorster Becken auf Paderborner Kreisgebiet ist das für Tiere hoch ansteckende Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen worden. Die Wildgans war am vergangenen Montag, 6. Februar, tot aufgefunden worden. Das CVUA-OWL hatte am Donnerstag, 9. Februar, bereits mitgeteilt, dass der Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde. Am heutigen Dienstag, 14. Februar, bestätigt das FLI, dass es sich um die hoch ansteckende Variante der Geflügelpest handelt. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. „Fälle von HPAIV H5N8-Infektionen beim Menschen sind bisher nicht bekannt“, vermeldet das FLI auch in seiner aktualisierten Risikoeinschätzung vom 13. Februar.

Bereits aufgrund der an der Geflügelpest verendeten Wildgans müsste laut Geflügelpestverordnung jetzt ein Sperrbezirk von einem Kilometer und ein Beobachtungsgebiet von rund 3 km eingerichtet werden. Im Sperrbezirk rund um den Fundort der verendeten Wildgans befinden sich keine Geflügelbetriebe. Das Beobachtungsgebiet liegt komplett in dem Beobachtungsgebiet rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück, so dass hier keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen bzw. andere Gebietskulissen gebildet werden müssen.

Bornhorst und bittet alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und die so genannten Biosicherheitsmaßnahmen (Schutzkleidung, Hygienemaßnahmen) streng zu beachten. Bei Verdacht auf Geflügelpest muss umgehend der Hoftierarzt und die Veterinäre verständigt werden.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis wenige Tage. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Bornhorst bittet alle Geflügelhalter, auf folgende Symptome zu achten: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier, können Anzeichen einer Geflügelpest sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Geflügelhalter müssen einen Verdacht auf Geflügelpest in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend bei den Veterinären des Kreises melden. Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung ist das unter folgenden Telefonnummern möglich: 05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Wochenenden sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar, Tel.: 02955 7676-0.

Im gesamten Kreisgebiet gilt seit dem 22. November die Stallpflicht für alles Geflügel, die bis auf weiteres gilt.

Der Kreis Paderborn informiert bei neuen Erkenntnissen und weiteren Verdachtsfällen laufend über das Tierseuchengeschehen.


 
 
 

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