Fast 20 Jahre nach der erfolgreichen Gründung des Nationalparks Eifel soll in Nordrhein-Westfalen ein zweites Großschutzgebiet errichtet werden. Darüber hat die Landesregierung im vergangenen Jahr informiert.
Nationalparke sind Landschaften, in denen die Natur sich selbst und ihren eigenen Gesetzen überlassen bleibt. Eingriffe von außen sind nicht erlaubt. „Natur Natur sein lassen“ ist der Grundsatz. Die Politik setzt im Rahmen des Beteiligungsprozesses auf eine breite Teilnahme der Bevölkerung.
In den Kreisen Höxter und Paderborn schlossen sich im letzten Jahr Nationalparkbefürworterinnen und -befürworter zusammen, um unter der Überschrift „Ja! zu unserem Nationalpark Egge“ ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Ziel der Befürworter: die Bewerbung der heimischen Region für einen Nationalpark in der Egge.
Bis zum 5. Februar 2024 gingen beim Kreis Paderborn 12.431 Unterschriften für einen Nationalpark ein, von denen 11.521 als gültige Stimmen gezählt wurden.
Am 18. März entschied schließlich der Kreistagssitzung über das Bürgerbegehren.
Mit folgendem Ergebnis: das Bürgerbegehren wurde abgelehnt. Eine politische Mehrheit für eine Bewerbung zum Nationalpark fand sich nicht. Nun wird es einen Bürgerentscheid geben.
Stimmen dann genug Menschen für eine Bewerbung, könnte die Egge Nationalpark werden. Die abschließende Entscheidung trifft später die Landesregierung.
Am 6. Mai 2024 hat der Kreis Paderborn eine Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid ausgerichtet.
Teilnehmende auf dem Podium:
Die Frage lautet: „Soll sich der Kreis Paderborn beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung des zweiten Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion bewerben?“ Bedeutet also: Wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger, dass eine Bewerbung als Nationalpark erfolgen soll?
Im Kreis Paderborn wird der Bürgerentscheid voraussichtlich rund 500.000 € kosten. Eine vorherige Schätzung wurde nach oben korrigiert, da es parallel zu den Europawahlen schwierig ist, an Papier, Umschläge und freie Druckerkapazitäten für die Bürgerentscheid-Materialien zu kommen.
Der Bürgerentscheid ist positiv entschieden, wenn
und
Sofern diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Kreistages durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Durch Rundschreiben vom 06.09.2023 hat der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Landkreise und kreisfreien Städte über den Beginn des landesweiten und ergebnisoffenen Prozesses zur Ausweisung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen informiert. Danach könnten sich die Landkreise und kreisfreien Städte als Region für einen Nationalpark bewerben.
Gem. § 23 der Kreisordnung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit in einer Angelegenheit des Kreises, zu beantragen (Bürgerbegehren), dass sich der Kreistag mit einem konkreten Anliegen auseinandersetzen muss. Schließt sich der Kreistag dem Bürgerbegehren an, so ergeht ein entsprechende Beschluss, wie er auch in andern Kreisangelegenheit ergeht. Entspricht der Kreistag dem Bürgerbegehren nicht, so ist ein Bürgerentscheid durchzuführen, sodass die Bürgerinnen und Bürger über die Frage des Bürgerbegehrens abstimmen können .
Am 05.02.2024 wurde deshalb im Kreis Paderborn ein Bürgerbegehren mit der Fragestellung eingereicht: „Soll sich der Kreis Paderborn beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung des zweiten Nationalparks auf den landeseigenen Flächen der Eggeregion bewerben?“ Viele Menschen haben durch ihre Unterschrift kenntlich gemacht, dass sie das Bürgerbegehren unterstützen.
Nachfolgend hat sich dann der Kreistag mit der Angelegenheit befasst, denn gem. § 23 Abs. 1 KrO NRW handelt es sich um eine Angelegenheit des Kreises, über die durch den Kreistag entschieden wird.
Die Vorbereitung der entsprechenden Sitzungen, die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, sowie die Organisation rund um den Bürgerentscheide obliegen der Verwaltung als neutrale Stelle.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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